Batteriegesetz
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien und Akkumulatoren zeigt an, dass diese nach dem Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Wenn die Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das entsprechende chemische Symbol unterhalb des durchgestrichenen Mülleimers.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Dies können Sie kostenfrei im Handel oder an einer nahegelegenen Sammelstelle tun. Die Adressen solcher Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Batterien können Substanzen enthalten, die sowohl der Umwelt als auch der menschlichen Gesundheit schaden können. Besonders beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist erhöhte Vorsicht geboten. Die getrennte Sammlung und fachgerechte Entsorgung von alten Batterien und Akkumulatoren trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu verhindern.
Um die Entstehung von Abfällen zu minimieren, empfehlen wir, Batterien mit längerer Lebensdauer oder wiederaufladbare Batterien zu bevorzugen. Vermeiden Sie zudem die Verschmutzung öffentlicher Plätze, indem Sie Batterien oder batteriebetriebene Geräte nicht achtlos liegen lassen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob eine Batterie wiederverwendet werden kann, beispielsweise durch Rekonditionierung oder Reparatur, anstatt sie zu entsorgen.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

- „Cd" steht für Cadmium.
- „Hg" steht für Quecksilber.
- „Pb" steht für Blei.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie unter www.batteriegesetz.de
